Beraten, Bilden, Bewegen.
Grundlage für Lernen und Wirken im RLC-Kontext.

[beraten]

Bedürftige Menschen erhalten kostenlose, aber dennoch individuelle und qualitativ hochwertige Rechtsberatung auf dem Gebiet des Migrationsrechts. In der Beratungstätigkeit geht es darum, jene Rechte zu praktischer Geltung zu verhelfen, die der Gesetzesgeber für unsere Zielgruppen vorgesehen hat
.

Dieser “Zugang zum Recht” ist für Geflüchtete und Migrant:innen übrigens nicht selbstverständlich:
Während seit 2015 pro Jahr mind. 1 Millionen Menschen nach Deutschland migrieren (Stand 2021), gibt es zur Zeit nur 218 Fachanwält:innen fürs Migrationsrecht (Stand 2022).
Schon 2006 hatte der Gesetzesgeber festgestellt, “dass gerade
in diesem Bereich eine ausreichende Versorgung dieser Bevölkerungsschichten durch die Anwaltschaft nicht immer sichergestellt ist”.


[bilden]

Studierende (zumeist der Rechtswissenschaften) erhalten eine initiale, theoretische Ausbildung im Migrationsrecht und relevanten Beratungs-/Case Managementskills, welche durch regelmäßige Fortbildungen ergänzt und vertieft werden. Nach der initialen Ausbildung lernen die Studierenden fallgebunden: Sie werden mit Ratsuchenden “gematched”, erfassen deren Rechtsbedarfe und recherchieren unter volljuristischer Anleitung/Supervision Lösungen für die erfassten Fragen und Probleme.


Praktische Bezüge in das Studium der Rechtswissenschaften zu integrieren stellt eine herausfordernde, aber wichtige Aufgabe dar. So fand das DZHW im Auftrag des Justizministeriums NRW 2018 heraus, dass der Wunsch nach praktischer Tätigkeit einer von vier wesentlichen Gründen für den Abbruch des Studiums „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ sei.

[bewegen]

Refugee Law Clinics arbeiten nicht nur am Einzelfall, sondern auch darüber hinaus: Als vernetzte und verfasste Grass-Root-Bewegung hat unser Impact System – durch vielfältige Maßnahmen wie bspw. “Strategic Ligitation” oder “Legal Mobilization” wirken wir einerseits auf die Breite der Gesellschaft, andererseits aber auch gezielt auf Entscheidungsträger:innen. Unser Kernziel hierbei: Bessere juristische Bildung und ein fairer Rechtszugang für Geflüchtete und Migrant:innen.


Prof. Dr. Matthias Kilian vom Soldan Institut hält fest:
“Hierin unterscheiden sich deutsche Law Clinics von solchen im Ausland, die in der Regel eine zentrale
Einrichtung einer Universität mit eigenen Fazilitäten, eigenem Personal und eigener Finanzausstattung sind. Für
Deutschland gilt hingegen der Befund, dass Law Clinics fast ausnahmslos private Leidenschaft von Studierenden oder extracurriculares Engagement einzelner Hochschullehrer sind, für das sie mal mehr, mal weniger Anerkennung ihrer Fakultät und anderer Hochschullehrer finden.”